Scheidung - was passiert mit der Immobilie?

Im Falle einer Scheidung gibt es nicht nur emotional, sondern auch organisatorisch einiges zu bewältigen. Die Frage, wie es mit dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung weitergeht, ist in den meisten Fällen nicht einfach zu lösen. Im folgenden Artikel zeigen wir Ihnen einige Möglichkeiten, wie es nach der Trennung mit der Immobilie weitergehen kann. 

Scheidungsimmobilie - wem gehört das Haus? 

Was mit dem Haus im Falle einer Scheidung passiert, hängt vor allem von den Eigentumsverhältnissen ab. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • beide Eheleute sind Eigentümer der Immobilie
  • nur ein Ehepartner ist als Eigentümer eingetragen 

Ist nur ein Ehepartner Eigentümer, bleibt er auch weiterhin alleiniger Eigentümer des Hauses oder der Wohnung. Unter Umständen fällt in diesem Fall eine etwaige Wertsteigerung der Immobilie unter den Zugewinnausgleich. Auch Modernisierungsarbeiten fallen unter diese Regelung. 

Sind beide Partner im Grundbuch eingetragen, gibt es verschiedene Optionen: 

  • einer der Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus
  • die Eheleute verkaufen die Immobilien und teilen den Gewinn auf 
  • die Ehepartner vermieten die Immobilie und teilen den monatlichen Erlös 
  • die Eheleute übertragen das Eigentum auf ein gemeinsames Kind
  • das Immobilieneigentum wird in zwei gleiche Teile aufgeteilt (Realteilung, kommt in der Praxis selten vor)
  • es gibt keine Einigung, daher erfolgt eine Teilungsversteigerung

Selbstnutzung der Immobilie

Wenn Sie weiterhin in der Immobilie wohnen möchten, gibt es die Möglichkeit, Ihren Ex-Partner auszuzahlen um somit der alleinige Eigentümer zu werden. Die zu zahlende Summe setzt sich meist aus dem Immobilienwert abzüglich der Restschuld zusammen.

Vermarktung der Immobilie 

In den meisten Fällen haben die Ehepartner die Immobilie finanziert und einer der Partner kann die Raten allein nicht stemmen. Oftmals ist daher ein Verkauf die einzige Lösung. Nach Ablösung des Darlehens teilen die Ehegatten den Verkaufserlös unter sich auf. Alternativ entscheiden sich die Partner, das Haus oder die Wohnung zu vermieten und sich die monatlichen Einkünfte zu teilen. 

Übertragung an ein gemeinsames Kind

Soll die Immobilie in der Familie bleiben, ist auch die Übertragung an ein gemeinsames Kind denkbar. Pro Elternteil liegt die Schenkungsgrenze bei 400.000 Euro, das sollten Sie bei dieser Variante beachten. 

Realteilung und Teilungsversteigerung

Händeschütteln zweier Personen mit Hausmodell

Bei der Realteilung teilen die Partner das Haus in zwei Teile auf. Ob das möglich ist, hängt von den Gegebenheiten der Immobilie ab. Nach der Teilung müssen zwei getrennte Wohneinheiten entstehen. 

Die Teilungsversteigerung ist die letzte Option, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Hier kommt es zu einer öffentlichen Versteigerung, was den Erlös für beide Parteien deutlich schmälert und nur als Notlösung in Betracht kommen sollte. 

Die VR-Immobilien Wildeshauser Geest GmbH unterstützt Sie gerne, wenn Sie Ihre Immobilie vermarkten möchten. Darüber hinaus nehmen wir auch gerne eine Einschätzung über den Wert Ihres Objekts vor.

Zurück zur News-Übersicht

VR-Immobilien Wildeshauser Geest GmbH

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.

(04431) 7209420
Kontakt Kontakt