Habeck-Pläne zum Verbot von Öl- und Gasheizungen

Habeck-Pläne zum Verbot von Öl- und Gasheizungen: Erste Details sickern durch

Das Kabinett diskutiert aktuell über einen Gesetzesentwurf zum Verbot von Öl- und Gasheizungen. Ab 1. Januar 2024 soll es in Kraft treten. Das Wirtschaftsministerium teilt nun neue Details mit.

Berlin – Das geplante Verbot von Heizungen mit fossilen Energieträgern wird nicht nur in der Öffentlichkeit diskutiert – sondern auch im Kabinett. Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), wie es offiziell heißt, wird nun in den Ressorts besprochen, wie Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Donnerstag bestätigt hat. Eine dreiseitige Zusammenfassung des Gesetzes, über das zuerst die Bild berichtete, gibt nun neue Details preis: So sollen in Bestandsgebäuden auch neue Gasheizungen erlaubt sein – aber nur, wenn sie mit „grünen Gasen“ betrieben werden.

Habecks Pläne zum Verbot von Öl- und Gasheizungen: Diese Heizungen sollen noch erlaubt sein

Der Referentenentwurf des Wirtschafts- und Bauministeriums sieht vor, die Zahl von Öl- und Gasheizungen in Deutschland schrittweise zu verringern. Zunächst sollen ab 2024 keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr installiert werden dürfen, bis 2045 soll es dann ein komplettes Betriebsverbot für solche Heizsysteme geben. Stattdessen sollen Haushalte auf Heizsysteme setzen, die zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien Wärme erzeugen.

In der Zusammenfassung des Gesetzes steht, dass die Regelung für die Heizungen im Neubau „technologieoffen“ ausgestaltet werden soll. Allerdings gibt es abweichende Regeln für den Neubau und den Bestand. Im Neubau sollen nur noch Wärmepumpen, Fernwärme oder Stromdirektheizungen erlaubt sein. In bestehenden Gebäuden können ebenfalls all diese Heizsysteme eingebaut werden – solange die Wärmedämmung ausreichend ist. Darüber hinaus sind im Bestand noch Biomasseheizungen und Gasheizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden können, erlaubt.

Was sind grüne Gase?

Als grüne Gase werden laut Branchenverband BDEW alle Gase definiert, die nicht mehr CO ausstoßen, als zuvor aus der Atmosphäre entnommen wurde. Dazu zählen unter anderem Biogas, Biomethan oder synthetische Gase wie grüner Wasserstoff. Sie gelten als klimaneutrale Gase.

Im Neubau soll es also weniger Möglichkeiten geben als beim Heizungstausch in bestehenden Gebäuden. Das liege daran, dass der Anschluss an ein Wärmenetz oder der Einsatz einer Wärmepumpe im Neubau sichergestellt werden kann – im Bestand gestaltet sich das aber oft schwierig.

Übergangsfristen und Ausnahmen von Habecks Heizungsverbot: Eigentümer bekommen viel Zeit für Umbau

In der Zusammenfassung des Wirtschaftsministeriums wird klar gesagt: Keiner muss von jetzt auf dann die Heizung austauschen. Hervorgehoben werden folgende Sonder- und Härtefälle für Eigentümer:

 

  • Wer eine neue Heizungsanlage installieren will, aber noch nicht kann (z.B. weil der Anschluss an das Wärmenetz noch nicht zur Verfügung steht) bekommt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Fünf-Jahres-Frist kann auf zehn Jahre verlängert werden, wenn der Wärmenetzbetreiber sich „verpflichtet, das Gebäude zu einem angemessenen Preis mit Wärme zu versorgen“.
  • Fällt eine Etagenheizung aus, dann hat der Eigentümer drei Jahre Zeit, eine Zentralheizung zu planen. Der Eigentümer bekommt weitere drei Jahre zur Umsetzung der Pläne.
  • Bei einer Havarie darf der Eigentümer einmalig für maximal drei Jahre eine fossile Heizung installieren.

Um die Kosten für den Heizungstausch zu stemmen, will die Regierung mit Zuschüssen, Krediten und steuerlichen Förderungen unterstützen. Diese sollen sich an das Einkommen richten.

Pflicht zur Heizungsüberprüfung und Optimierung bis 2027

Bei Heizungen, die Wasser als Wärmeträger nutzen, soll es eine weitere verpflichtende Maßnahme geben: die Heizungsprüfung und -optimierung. Alle Heizsysteme, die vor dem 1. Oktober 2009 installiert wurden, sollen bis spätestens 1. Oktober 2027 geprüft und optimiert werden, so der Entwurf. Heizungen, die später in Betrieb genommen wurden, müssen nach 15 Jahren eine solche Prüfung machen. Begründet wird das damit, dass die Optimierung älterer Heizungen dazu führen kann, dass sie bis zu 10 Prozent weniger verbrauchen, als zuvor.

Das GEG will Mieter und Mieterinnen außerdem vor zu hohen Kosten schützen. Vermietern solle es untersagt werden, nach dem Einbau einer neuen Heizung die Nebenkosten dramatisch hochzuschrauben. Die vom Vermieter verlangten Heizkosten dürfen demnach nicht höher als der Grundversorgungstarif in der Region liegen.

Installiert der Vermieter eine Wärmepumpe, obwohl das Gebäude zuvor nicht saniert wurde, dann drohen den Mietern extrem hohe Stromkosten, weil die Wärmepumpe nicht effizient arbeiten kann. Auch davor will das Gesetz schützen – allerdings wurden in der Zusammenfassung hierzu keine Details genannt.
(Ouelle: Merkur.de vom 11.03.2023, Autorin: Amy Walker)

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